Fluggesellschaften müssen Passagieren gegenüber für Gepäckschäden nur bis zur Obergrenze von 1134 Euro haften. Diese Summe decke den Gesamtschaden ab, urteilte der EuGH (AZ. C-63/09). Damit ist der EuGH einem Rechtsgutachten gefolgt, das Anfang des Jahres veröffentlicht wurde. Nach Unionsrecht gelte für die Haftung eines Luftfahrtunternehmens gegenüber Fluggästen das Übereinkommen von Montreal. Der darin enthaltene Höchstschadensbetrag umfasse sowohl materielle als auch immaterielle Schäden, entschied der EuGH. Dadurch solle eine einfache unkomplizierte Entschädigung der Reisenden ermöglicht werden.
Quelle: Focus Money 21/2010
Related posts: