Wenn die Zahlung per Kreditkarte scheitert, müssen Fluggesellschaften ihre Kunden per E-Mail davon informieren und ihnen eine Frist zur Nachzahlung einräumen, bevor sie das Ticket anderweitig vergeben (Landgericht Dortmund, 8 O 400/08). Die Richter sprachen einem Passagier Schadensersatz zu, der erst am Flughafen erfahren hatte, dass sein Zahlungsversuch gescheitert war.
Quelle: Handelsblatt
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